Neue Aufgaben für das Bundeszentralamt für Steuern

Zum 1.1.2006 wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen (BfF) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingerichtet. Der Aufgabenbereich folgt aus § 5 Finanzverwaltungsgesetz und befasst sich mit zentralen steuerlichen Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug. Es ist in drei Abteilungen gegliedert. …

Weiterlesen
1 502 503 504 505 506 887