Am 4.9.2024 hat das Bundeskabinett die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen (PM des BMAS vom selben Tag). Damit wird das 2019 eingeführte und zunächst bis Ende 2025 befristete Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. Diese Maßnahme wird als ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche angesehen. …
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