Man sollte meinen, dass wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten gestattet, wegen der Corona/COVID-19-Pandemie zeitweise aus dem Homeoffice zu arbeiten, der Arbeitgeber diese Weisung aus hinreichenden betrieblichen Gründen – trotz weiter vorliegender Pandemie – auch wieder ändern kann. Gegebenenfalls, dass der Arbeitgeber sogar die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen darf. …
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