Im Blickpunkt
Die Europäische Kommission hat am 20.7.2026 Leitlinien veröffentlicht, um Anbieter und Betreiber von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) bei der Erfüllung der Transparenzverpflichtungen der KI-VO zu unterstützen, die ab dem 2.8.2026 gelten (vgl. PM EU-Kommission vom 20.7.2026). Transparenzverpflichtungen werden den Menschen helfen, zu erkennen, wann sie mit KI interagieren oder wann Inhalte durch KI generiert oder verändert wurden, wodurch das Risiko von Täuschung und Manipulation verringert wird. In den veröffentlichten Leitlinien werde klargestellt, welche Anbieter und Betreiber die Transparenzpflichten für interaktive KI-Systeme sowie die Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten erfüllen müssen. Nach der KI-VO müssen KI-Anbieter KI-Systeme entwickeln, um die Nutzer zu informieren, wenn sie direkt mit einer KI interagieren, und sie müssen maschinenlesbare Markierungen hinzufügen, um die Erkennung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten zu ermöglichen. Deployers müssen die Nutzer auch informieren, wenn sie Deepfakes, KI-generierten Inhalten in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen ausgesetzt sind. Die Leitlinien erläutern bestimmte Konzepte, geben Ausnahmen und Beispiele. Dazu gehören direkt interaktive KI-Systeme wie Chatbots, synthetische Inhalte, einschließlich teilweise oder vollständig KI-generierter Texte, Deepfakes und KI-generierter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sowie Beispiele für einschlägige Ausnahmen wie Standardbearbeitung, z. B. Rechtschreibung und Grammatikkorrektur. Schließlich wird in den Leitlinien erläutert, wie die Einhaltung der Transparenzpflichten der KI-VO nachgewiesen werden kann, u. a. durch die Einhaltung eines Verhaltenskodex, der Rechtssicherheit bietet und eine einfache und praktische Möglichkeit bietet, die Einhaltung der KI-VO nachzuweisen. Die Leitlinien der Kommission zu den Transparenzleitlinien der KI-VO ergänzen den Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten (vgl. zum Verhaltenskodex den Blickpunkt in BB 2026, 1473). Ab 2.8.2026 gelten die meisten Vorschriften der KI-VO, einschließlich der Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und der nationalen Marktüberwachungsbehörden. KI-Systeme, die vor August in Verkehr gebracht werden, müssen die Kennzeichnungs- und Erkennungspflichten ab dem 2.12.2026 erfüllen. Vgl. auch Haar, Die Erste Seite, BB Heft 18/2026.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 1729
