Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Am 24.3.2026 hat das BMF den Referentenentwurf eines “Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte” veröffentlicht. Dieser dient der Umsetzung der von der OECD entwickelten “Crypto-Asset Reporting Framework” (CARF). Dieses Framework entwickelte die OECD im Auftrag der G20. Es beinhaltet neue standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Mit dem CARF soll im Hinblick auf die Nutzung von Krypto-Finanzprodukten die erforderliche Transparenz im Steuerbereich hergestellt werden. So soll Steuerhinterziehung verhindert und das Steueraufkommen gesichert werden. Auf Grundlage des Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen zu melden, für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Vorgesehen ist ein automatischer Informationsaustausch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten. Als Rechtsgrundlage des jährlichen automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten dient die Mehrseitige Vereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement – MCAA) zum CARF (CARF MCAA). Am 26.11.2024 hat Deutschland das CARF MCAA unterzeichnet.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 789