Im Blickpunkt
Die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Wiedereinführung der Vermögensteuer ist Wasser auf die Mühlen derer, die die Wiedereinführung der Vermögensteuer fordern. Das DIW kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass sich jährliche Einnahmen von ca. 147 Mrd. Euro erzielen ließen. Es hat dies gleich in einen Antrag mit dem Titel: “Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern” (Drs. 21/4029) gegossen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, “einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen: Besteuert werden soll das persönliche Nettovermögen ab einer Mio. Euro, für Betriebsvermögen gilt ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Mio. Euro. Der Steuersatz steigt linear von einem Prozent bis auf fünf Prozent ab 50 Mio. Euro zu versteuerndem Vermögen an und springt dann ab einer Mrd. Euro auf zwölf Prozent; die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer rechtlich zu prüfen und dem Deutschen Bundestag Bericht zu erstatten.” Zur Begründung heißt es: “Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen, das von den Beschäftigten erwirtschaftet wurde.” Dieser Satz zeugt von einem eigenartigen Rechtsverständnis. Nach dem Verständnis der Linken gehören Personen, die ein Nettovermögen von einer Mio. Euro ihr Eigen nennen zu den “Reichsten”. Die Belastung trügen nur die reichsten zwei Prozent. Was die Linken unterschlagen, sind die kritischen Töne der Studie des DIW. So sprechen die Autoren selbst von “beträchtlichen wirtschaftlichen Risiken”. Diese können von der Investitionszurückhaltung oder der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland bis hin zur Ausnutzung von Steuerschlupflöchern reichen. “Kurz- und mittelfristig drohen bei einer so hohen Vermögensteuer aber erhebliche Belastungen für Standortattraktivität, Investitionen und Innovationskraft der Wirtschaft, zumal vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Stagnation und der Krise des deutschen Industrie-Export-Modells”, so die Studie weiter. Davon will die Fraktion Die Linke aber nichts wissen. Ein Blick auf den betroffenen Personenkreis zeigt die Unredlichkeit der gesamten Argumentation. Suggeriert wird, dass es um die Besteuerung von Superreichen gehe, tatsächlich wird eine ganz andere Zielgruppe getroffen. Statt sich ständig mit der Einnahmenseite zu befassen, sollte der Fokus auf die Ausgabenseite gelegt werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 405
