Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also z. B. mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 13.6.2025 veröffentlicht hat (vgl. BMJV, PM Nr. 19/20205 vom gleichen Tag). Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärte dazu: “Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das Beurkundungsverfahren endlich auf die Höhe der Zeit bringen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Digitalisierung unserer Rechtsordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir digitale Beurkundungsverfahren einführen. Schon heute werden Urkunden weitgehend elektronisch aufbewahrt. Doch die Niederschrift der Urkunde selbst erfolgt noch immer auf Papier. Das ist unnötig umständlich.” Nach deutschem Recht sei für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, z. B. für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen könnten insbesondere von Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setze eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolge die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen laufe zunehmend elektronisch ab. Daher komme es derzeit häufig zu einem doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde werde ausgedruckt und müsse nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Medienbrüche verhindert werden. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor: (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in elektronischer Form; (2) Beglaubigungen elektronischer Unterschriften und (3) Vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen. Der Entwurf wurde am 13.6.2025 an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 27.6.2025 Stellung zu nehmen. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. Der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2025, 1473