Im Blickpunkt

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Abbildung 6

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG) mit der Drs. 20/9648 in den Bundestag eingebracht. Nunmehr hat sich der Finanzausschuss mit dem Gesetzentwurf befasst. Erwartungsgemäß hat dieser den Entwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet. Am Abend vor der Anhörung brachte die Ampel-Fraktion noch sechs Änderungsanträge ein, die teilweise die Zustimmung der Unionsfraktion fanden. Die SPD-Fraktion meint, dass sie die Anhörung im Januar ausgewertet und versucht habe, die Rückmeldungen aus den Ländern, von den Sicherheitsbehörden und den Fraktionen aufzunehmen. Wegen des Sachzusammenhangs mit dem Vermögensverschleierungsgesetz sei ein Beschluss zeitnah nicht zu erwarten, da dieses Gesetz erst in den Bundestag eingebracht werden müsse. Positiv sei auch, dass nun endlich das parlamentarische Gremium zur Finanzaufsichtsbehörde Financal Intelligence Unit (FIU) eingerichtet werde. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Sie sieht Parallelstrukturen in Behörden, wodurch es schwieriger werde, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen. Auch könne ein Abwerben von Mitarbeitern zwischen den Behörden eine Folge sein. Die Fraktion der Grünen sieht den Gesetzentwurf durchweg positiv, da zum einen die Kritik der internationalen Standardsetzerin im Bereich Geldwäsche, der FATF, berücksichtigt sei und zum anderen bestehe Konsens darüber, dass die Geldwäschebekämpfungsbehörden der parlamentarischen Kontrolle unterfallen sollen. Aus Sicht der FDP-Fraktion geht es um die Verfolgung von “dicken Fischen” und “Sanktionsbrechern”. Sie sieht den internationalen “Follow-the-Money-Ansatz” als umgesetzt an.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 1557