Im Blickpunkt

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Abbildung 16

Laut einer PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 31.1.2024 hat der Bund im Jahr 2023 Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,4 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) habe bei der Weiterentwicklung des Instruments auch 2023 im Fokus gestanden. Mit der Forfaitierungsgarantie habe der Bund ein speziell auf KMU zugeschnittenes Produkt eingeführt, das es erleichtere, kleinvolumige Geschäfte (small-tickets) zu finanzieren. Gut 80 % der 2023 abgesicherten Geschäfte seien auf Schwellen- und Entwicklungsländer entfallen. Viele Geschäfte in diesen Ländern ließen sich nur mit staatlicher Unterstützung realisieren. Die Zielländer mit den höchsten Volumina der 2023 in Deckung genommenen Exportgeschäfte seien die Türkei (2,79 Mrd. Euro), Ägypten (2,49 Mrd. Euro), Angola (2,01 Mrd. Euro), Mexiko (1,21 Mrd. Euro) und Saudi-Arabien (1,15 Mrd. Euro). Auf die Ukraine sei ein Deckungsvolumen von 170,5 Mio. Euro entfallen. Der Bund habe im Jahr 2023 Investitionsgarantien zum Schutz deutscher Auslandsinvestitionen gegen politische Risiken mit einem Volumen von 1,5 Mrd. Euro übernommen. Das geopolitische Umfeld sei auch im letzten Jahr herausfordernd für deutsche Unternehmen gewesen. Dementsprechend hätten immer mehr und besonders auch viele mittelständische Unternehmen die Investitionsgarantien zur abgesicherten Erschließung von Auslandsmärkten genutzt. So hätten im Jahr 2023 etwa zwei Drittel der Garantienehmer erstmalig eine Garantie erhalten, wobei 70 % der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurden. Dies sei der höchste Wert in der Geschichte des Förderinstruments. Die Zielländer mit den höchsten Volumina der 2023 gewährten Investitionsgarantien seien Peru (880 Mio. Euro), Ägypten (265 Mio. Euro), China (71 Mio. Euro), Namibia (60 Mio. Euro) und die Ukraine (55 Mio. Euro). – Die Jahresberichte 2023 zu den Exportkreditgarantien einschließlich der Ungebundenen Finanzkredite und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden im Frühjahr auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Weitere Informationen zu den jeweiligen Instrumenten Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.exportkreditgarantien.de und www.investitionsgarantien.de.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 297