Im Blickpunkt

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Abbildung 25

Kürzlich hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine überarbeitete Europäische Betriebsräte-Richtlinie veröffentlicht. Diese umfasst Änderungsvorschläge, insbesondere gleiche Rechte für Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die in der EU/im EWR tätig sind, um die Einrichtung einer neuen Betriebsräte-Richtlinie zu beantragen – Ausnahmen von der derzeitigen Richtlinie sollen gestrichen werden, so dass in einer Vielzahl von multinationalen Unternehmen die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) beantragt werden könne. Es soll ferner sichergestellt werden, dass der EBR die Arbeit der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsgremien ergänzen und sich nicht mit ihnen überschneiden soll (“länderübergreifende Angelegenheiten”), Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen rechtzeitig und sinnvoll zu diese betreffenden Fragen angehört werden, EBR-Mitglieder eine mit Gründen versehene Antwort auf ihre Stellungnahme erhalten, bevor die Unternehmensleitung eine Entscheidung zu länderübergreifenden Angelegenheiten trifft und die Unternehmensleitung es begründet, wenn Vertraulichkeit als Grund dafür angeführt wird, die Weitergabe von Informationen einzuschränken. Die Vorschläge stoßen auf Skepsis. Insofern führte jüngst BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter aus, dass die Kommission doch erklärt habe, für mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie sorgen zu wollen. Mit den neuen Plänen mache sie jedoch das Gegenteil. Sie wolle die Zuständigkeit des EBR erweitern und mit einer verpflichtenden vorherigen Konsultation kombinieren. Ein Umbau des Europäischen Betriebsrats hin zu einem Mitbestimmungsgremium nach deutschem Vorbild gehe jedoch an den Realitäten multinationaler Konzerne vorbei und würde europaweit nicht akzeptiert. Die Europäischen Betriebsräte und deutsche Betriebsräte seien zwei Paar Schuhe, betonte Kampeter. Die künftigen Regelungsinhalte der Richtlinie, welche (auch) nach dem BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller so wie derweil angedacht keinen “Mehrwert” bringen, werden interessant.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2024, 307