Im Blickpunkt
Die Umsatzsteuer ist nicht nur die ertragreichste Gemeinschaftsteuer in Deutschland, sie gilt auch als betrugsanfälligste Steuer. Das Volumen 2024 betrug immerhin 300 Mrd. Euro. Die EU-Kommission beziffert die Umsatzsteuerlücke für Deutschland auf ca. 32 Mrd. Euro, wovon ein nicht unerheblicher Teil auf die organisierte Kriminalität entfallen soll. Vor allem die sog. Umsatzsteuerkarusselle, auch als “Missing Trader Fraud” bezeichnet, sollen für die Lücke verantwortlich sein. Dies zum Anlass nehmend haben die Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Katharina Beck, Max Lucks, weitere Abgeordnete und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer kleinen Anfrage (Drs. 21/4488) allerhand Fragen an die Bundesregierung gestellt. So wollten sie u. a. wissen, ob die Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen über den Umfang der nationalen Umsatzsteuerlücke in den vergangenen zehn Jahren habe (wenn ja, bitte diese Zahlen, aufgeschlüsselt nach Jahren und politischer Ebene – Gemeinde, Länder und Bund – sowie den einzelnen Bundesländern, in Prozent des Gesamtumsatzsteueraufkommens und in absoluten Zahlen angeben). Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage lautet: “Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.” Durchaus interessanter ist die Antwort auf die Frage, inwiefern die Bundesregierung die Schätzungen zur Umsatzsteuerlücke in der EU und Deutschland aus dem jährlichen Bericht der EU-Kommission “VAT gap in Europe” (https://op.europa.eu/s/Ac75) für plausibel hält. Zunächst antwortet die Bundesregierung, dass sie die Umsatzsteuerlückenschätzungen aus den jährlichen Berichten der EU-Kommission so errechnet, indem die tatsächlichen Umsatzsteuereinnahmen hypothetischen Umsatzsteuereinnahmen gegenübergestellt werden, die auf Basis von Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) geschätzt werden. Wegen des Berechnungsmodus und der Datenbasis sind in der Umsatzsteuerlücke nicht nur der Umsatzsteuerbetrug, sondern auch Steuerausfälle, z. B. aufgrund von Insolvenzen, enthalten. Daher sei die veröffentlichte Umsatzsteuerlücke mit erheblichen Schätzungsunsicherheiten verbunden. Auch seien die Zeiträume deswegen kaum vergleichbar. Weiter heißt es: “Eine Isolierung des auf organisierten Umsatzsteuerbetrug bzw. legale Umgehungsstrukturen zurückgehenden Anteils an der Gesamtlückenschätzung ist nicht möglich.” (Drs. 21/4899). Eine bemerkenswert offene Antwort. Schätzungen bleiben nun mal Schätzungen, sei die Zahl auch noch so groß. Sie taugen auch nicht als Basis für politische Entscheidungen.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht
BB 2026, 853
