Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Mit Drs. 21/4088 hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge (21/4088) in den Bundestag eingebracht. Ihr Ziel: “die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen”. Ein neues “renditeorientiertes Altersvorsorgedepot” ohne Garantien soll unter anderem dazu beitragen. Eine Erhöhung der Förderung der bisherigen sog. Riester-Förderung ist ebenfalls geplant. So soll die Grundzulage für jeden Euro Eigensparleistung künftig 30 Cent und ab 2029 35 Cent betragen, gedeckelt auf einen Sparbetrag von 1 200 Euro. Darüber hinaus soll es bis zu einem Betrag von 1 800 Euro noch einmal 20 Cent je Euro Sparleistung geben. Die künftige beitragsproportionale Zulage für Kinder gewährt für jeden Euro Eigensparleistung 25 Cent, maximal 300 Euro pro Kind. Kritik ist von den Bundesländern zu vernehmen. Sie kritisieren die Deckelung der steuerlichen Absetzbarkeit bei 1 800 Euro und treten für eine Grenze von 3 000 Euro ein. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung erklärt, diesen Vorschlag prüfen zu wollen. Abgelehnt hat die Bundesregierung, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wenn Sparer die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Es soll bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beitragsproportionalität bleiben. Auch abgelehnt hat die Bundesregierung die Einführung eines “einheitlichen Standarddepot-Vertrags, der ähnlich der für die Frühstartrente diskutierten Auffanglösung von der Bundesbank, einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieter angeboten und mit geringen Kosten verwaltet wird”.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2026, 469