Im Blickpunkt

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Abbildung 7

Der alljährliche Bericht des BMF zu den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung fasst auf Grundlage der Meldungen der Länder die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung zusammen. Für 2024 waren in den Betriebsprüfungen der Länder 12 359 Prüferinnen und Prüfer tätig. Das erzielte Mehrergebnis lag bei ca. 10,9 Mrd. Euro. In der Betriebskartei der Finanzämter sind 8 832 707 Betriebe erfasst, von denen 140 764 Betriebe geprüft wurden. Die Prüfungsquote über alle Betriebe lag dabei bei 1,6 %. Dagegen betrug die Prüfungsquote bei Großbetrieben 29,6 %. Auf letztere entfielen 7,6 Mrd. Euro Mehrergebnis, während das Mehrergebnis der Kleinstbetriebe bei 1,1 Mrd. Euro lag. Das Mehrergebnis, verteilt auf Steuerarten, zeigt, dass 28,4 % (3,1 Mrd. Euro) auf die Gewerbesteuer und 27,5 % (3,0 Mrd. Euro) auf die Körperschaftsteuer entfielen. Die Umsatzsteuer trug mit einem Anteil von 12,8 % zum Mehrergebnis bei und die Einkommensteuer zu 22 %. Auf die sonstigen Steuern entfielen die restlichen 8,3 %. Im Fünfjahresvergleich zeigt sich, dass das Mehrergebnis bei den Großbetrieben von 7,9 Mrd. Euro 2020, 9,6 Mrd. Euro 2021, 7,8 Mrd. Euro 2022 und 10,2 Mrd. Euro 2023 auf nunmehr 7,6 Mrd. Euro 2024 gefallen ist. Dieser Trend ist auch bei den übrigen Größenklassen der Betriebe festzustellen. Beim Mehrergebnis gibt das BMF zu bedenken, dass selbes durch die Betriebsprüfungen festgestellt wurde und dies nicht mit dem haushaltswirksamen Mehraufkommen gleichzusetzen ist. Das festgestellte Mehrergebnis dient der statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Etwaige, nach Abschluss von Betriebsprüfungen erforderliche Änderungen, z. B. wegen des Ausgangs oft langjähriger Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren, der Zahlungsbereitschaft oder auch der Zahlungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen, können nicht aus der Statistik herausgerechnet werden, weil dies zu aufwändig wäre und einer zeitnahen periodengerechten statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung entgegenstünde, so das BMF. Dies sollte bei der Diskussion um Mehrsteuern durch ein Mehr an Betriebsprüfern berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2025, 2965