Im Blickpunkt
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen (vgl. BMJV, PM Nr. 53/2025 vom 11.9.2025). So sollen die Regeln über die sog. Produkthaftung ausgeweitet werden. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschließlich KI-Software. Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz aber auch generell erleichtert werden. So soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. All das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor, den das BMJV am 11.9.2025 veröffentlicht hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärte dazu: “Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen. Deshalb wollen wir die Produkthaftung ausweiten, insbesondere den Schutz bei fehlerhafter Software – auch bei KI. Außerdem wollen wir es Geschädigten leichter machen, ihre Ansprüche beim Schadenersatz durchzusetzen. Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher – genauso wie diejenigen Unternehmen, die sichere Produkte auf den Markt bringen.” Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts setze die neue vollharmonisierende EU-Produkthaftungsrichtlinie grundsätzlich “1:1” um. Die Vorgaben seien bis zum 9.12.2026 in nationales Recht umzusetzen. Mit den Änderungen solle die Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht werden. Vgl. zu den Einzelheiten die Meldung auf S. 2178.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht