Im Blickpunkt
Am 7.5.2025 nahm Lars Klingbeil seine Arbeit als Bundesfinanzminister auf. Standen seine ersten Auftritte im Lichte des sog. “Investitionsboosters”, was ihm den Titel “Investitionsminister” einbrachte, folgten nach ernüchternder Bestandsaufnahme der Finanzen bereits erste Sparappelle. Was in den übrigen Ressorts sicher nicht für Freude gesorgt haben wird. Nachdem klar ist, dass Einnahmen und Ausgaben in der kommenden Haushaltsführung nicht übereinstimmen und die Sparanstrengungen bisher nicht gefruchtet haben, scheint nun das Feld der Einnahmen im Fokus zu stehen. Es stellt sich die Frage, warum die Ausgabenpositionen unantastbar zu sein scheinen. Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundeskabinetts, die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre zu verlängern, erklärte er: “Ich habe das klare Ziel, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und somit Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen. Durch die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen könnten “groß angelegte Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden”. Das sorge für mehr Gerechtigkeit und sichere die Einnahmen des Staates. Die Absenkung der Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht Jahre war erst mit dem sog. “Bürokratieentlastungsgesetz” von der vorherigen Bundesregierung, mit Beteiligung der SPD, beschlossen worden. Übrigens: Für die “restlichen Steuerpflichtigen” gilt für Buchungsbelege weiterhin die achtjährige Aufbewahrungsfrist mit Ausnahme der Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute. Ein Musterbeispiel, das zeigt, warum die Regelungen im Steuerrecht wohl nie abnehmen werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht