Im Blickpunkt
Das FG Münster hat seinen Jahresbericht für die Jahre 2023 und 2024 veröffentlicht. Mit Stand 31.12.2024 waren am FG 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, zum 31.12.2023 waren es 101. In beiden Jahren gehörten 47 Personen dem nichtrichterlichen Dienst an. Von diesen waren 2023 und 2024 keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an andere Gerichte oder Behörden abgeordnet. Die Anzahl der Richterinnen und Richter stieg von 54 (2023) auf 57 (2024). In Abordnung befanden sich in den Jahren 2023 und 2024 fünf bzw. vier Richterinnen und Richter. Ein Richter war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG, eine Richterin und ein Richter als wissenschaftliche Mitarbeiter an den BFH abgeordnet. Das FG Münster besteht aus 15 Senaten. Eingänge, Erledigungen und Bestand entwickelten sich wie folgt:
Die Eingangszahlen weisen einen deutlichen Trend nach unten auf, bezogen auf 2021 gab es immerhin fast 22,5 % weniger Verfahren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2024 17,9 Monate. Sie erhöhte sich leicht im Vergleich zu 2023, dort lag sie bei 16,2 Monaten. Beachtlich ist, dass über die Hälfte der Verfahren in einem Jahr abgeschlossen werden konnten. Die Erfolgsquote, teilweise oder vollständige Stattgabe zugunsten des Steuerpflichtigen, lag 2024 bei 52,3 % bezogen auf die erledigten Verfahren. Das FG weist darauf hin, dass in den finanzgerichtlichen Verfahren nach Betriebsprüfungen eine Vielzahl von Streitpunkten an das FG herangetragen werden und bereits ein “Achtungserfolg” in einem Streitpunkt zu einem teilweisen Klageerfolg führt. Durch Gerichtsbescheid oder Urteil endeten 2024 ca. 20 % der Klageverfahren. Beachtlich ist auch, dass über 95 % der Klageverfahren vor dem FG Münster endgültig abgeschlossen wurden. Die Revisionseingänge beim BFH mit Ursprung beim FG Münster lagen bei 37.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht