Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Das am Ende doch überraschende Ampel-Aus liegt nun schon eine Weile zurück. Langsam wird klar, was dies für die Steuergesetzgebung bedeutet. Am 22.11.2024 stimmte der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums 2024 zu. Beide Gesetzgebungsverfahren waren derart weit fortgeschritten, dass diese unbeeinflusst vom Koalitions-Aus in Kraft treten können. Für alle anderen Vorhaben gilt dies nicht. Ihnen droht, mit der Neuwahl des 21. Bundestages das Schicksal, dass sie der Diskontinuität zum Opfer fallen. Dies bedeutet, dass die Gesetze erneut in den Bundestag eingebracht werden müssen, um das Gesetzgebungsverfahren neu zu durchlaufen. Da der 21. Bundestag, zumindest nach den derzeitigen Umfragen, eine andere Zusammensetzung haben wird, ist es fraglich, ob die von der Ampel-Regierung vorgesehenen Vorhaben in der jetzt vorliegen Form noch einmal in den Bundestag gelangen. Das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht bedarf der Zustimmung des Bundesrates nicht, gleichwohl unklar ist, ob es noch einen Beschluss des Bundestages zu diesem Gesetz geben wird. Kaum einschätzbar ist die Lage beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG). Obgleich dies auch ein umfangreiches Entlastungspaket enthält (u. a. Ausgleich der kalten Progression für die Jahre 2025 und 2026, Verlängerung der degressiven AfA, Anreize für die E-Mobilität), hat die CDU/CSU-Fraktion in mehreren Verlautbarungen Skepsis angemeldet, da in dem Gesetz auch Maßnahmen enthalten sind, die die Union nicht teilt. Wie die Länder sich verhalten, ist ebenfalls nicht vorhersehbar. Der Entwurf eines Zweiten Zukunftfinanzierungsgesetzes ist am 27.11.2024 vom Kabinett beschlossen worden (s. dazu den Blickpunkt auf S. 2857), während für das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz ein Referentenentwurf noch nicht vorhanden ist. Die Steueranreize für E-Fuels befinden sich auch noch in einem sehr frühen Stadium. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Vorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen. Im Ergebnis heißt dies wohl bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung: steuerpolitischer Stillstand.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 2837