Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Nun ging es doch relativ schnell: Der Finanzausschuss hat das Jahressteuergesetz 2024 mit zahlreichen Änderungen wie z. B. der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets angenommen. Für das Gesetz stimmten die Ampel-Fraktionen, die Opposition dagegen. Bei den insgesamt 59 Änderungsanträgen erhielten einige aber doch die Zustimmung der Opposition. Die CDU/CSU stimmte für die Streichung des Mobilitätsbudgets. Seitens der CDU/CSU wurde gelobt, dass die steuerliche Förderung der Kinderbetreuung erhöht wurde. In Zukunft sollen 80 % der Aufwendungen als Sonderausgaben für die Betreuung von Kindern Berücksichtigung finden, bis zu einem Maximalbetrag von 4 800 Euro. Ebenso wurde die künftige Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Termingeschäften mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen als lobenswert angesehen. Die Anpassung bei der Grundsteuer ging der CDU/CSU nicht weit genug. Neben der Verhinderung der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen, wie private Musikschulen und im Vereinssport, wurde von der SPD-Fraktion hervorgehoben, dass zur Bekämpfung von Steuerbetrug die Anpassung der Meldestandards zu Dividendenerträgen an die europäische FASTER-Richtlinie vorgenommen wird. Bündnis 90/Die Grünen lobten die Neuregelung zur Kleinunternehmerregelung durch Anpassung der höheren Grenzen. Es seien immerhin 20 000 Steuersubjekte betroffen, die auch keine E-Rechnung stellen müssten. Erwähnenswert sei ferner der künftig geltende ermäßigte Steuersatz bei Kunst. Die FDP-Fraktion hebt die Streichung der Umsatzsteuerbefreiung bei Sportveranstaltungen hervor, was ansonsten für Kommunen bedeutet hätte, dass sie auch nicht mehr vorsteuerabzugsfähig gewesen wären. Die Änderungen des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Besteuerung, die auf das Jahr 2028 verschoben wurden, fand die AfD-Fraktion erwähnenswert. Die Gruppe Die Linke kritisierte, dass der Entwurf des Jahressteuergesetzes im Hinblick auf Steuergerechtigkeiten keinen Beitrag leiste. Der eigene Antrag zum Thema Wohngemeinnützigkeit wurde von allen Fraktionen abgelehnt. Die Regierungskoalition übernahm ganze 40 Empfehlungen des Bundesrates.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

BB 2024, 2453