Im Blickpunkt

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Abbildung 11

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22.3.2024 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Der RefE, so die PM des BMJ desselben Tags, sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen würden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Nach geltendem Recht seien in Deutschland bereits bestimmte Unternehmen zur Abgabe einer sog. “nichtfinanziellen Erklärung” verpflichtet, die allerdings nur sehr grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen enthält. Die bisherige “nichtfinanzielle Erklärung” werde künftig durch den Nachhaltigkeitsbericht abgelöst. Dabei werde die Anzahl der Unternehmen, die den Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, zum einen deutlich steigen. Zum anderen werde der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet. Stellungnahmen seien bis zum 19.4.2024 möglich. Weitere Informationen dazu sowie den Text des Referentenentwurfs finden Sie unter www.bmj.de. Der Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) Lanfermann begrüßt die an einer Eins-zu-eins-Umsetzung orientierte Vorlage: “Die Verknüpfung von LkSG und CSRD könnte dabei maßgeblich zu einer Entbürokratisierung im Hinblick auf die Berichtsanforderungen von CSRD-pflichtigen Unternehmen beitragen.” Das DRSC hat ein unter www.drsc.de abrufbares Briefing Paper zum RefE veröffentlicht, das einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD gibt. Nach Aussage des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), das den Entwurf in einem Online-Seminar vorstellt, ist die “wichtigste Nachricht für den Berufsstand: Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden” (IDW Aktuell vom 22. und 25.3.2024). Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben IfM-Wissenschaftler die Auswirkungen der CSRD auf die mittelständischen Unternehmen untersucht, s. dazu auch die Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks. Die PM sowie die Studie sind unter https://www.ifm-bonn.org abrufbar. Zum RefE s. auch die Erste Seite von Wünnemann in diesem Heft und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung den Aufsatz von Lüdenbach/Freiberg in diesem Heft.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2024, 809