Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Wegen kartellrechtswidriger App-Store-Vorschriften für Musikstreaming-Anbieter hat die Europäische Kommission gegen Apple eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Mrd. Euro verhängt (vgl. PM der Europäischen Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 4.3.2024). Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte: “Apple hat ein Jahrzehnt lang seine beherrschende Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht. Dazu wurden die Möglichkeiten von Entwicklern, Verbraucher über alternative, billigere Musikdienste, die außerhalb des Apple-Universums verfügbar sind, zu informieren, beschränkt. Eine solche Vorgehensweise verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften, und deshalb verhängen wir heute eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple.” Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwicklern Beschränkungen auferlegte, die sie daran hinderten, iOS-Nutzer über alternative und billigere Musikabonnements außerhalb der App zu informieren. Das verstoße gegen das EU-Kartellrecht. Apple sei derzeit der einzige Anbieter eines App Stores, in dem Entwickler ihre Anwendungen an iOS-Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertreiben können. Apple kontrolliere alle Aspekte der iOS-Nutzererfahrung und legt die Geschäftsbedingungen fest, die Entwickler einhalten müssen, wenn sie im App Store präsent sein und iOS-Nutzer im EWR erreichen möchten. Die Kommission befindet in ihrem Beschluss vom 4.3.2024, dass die in Rede stehenden Bestimmungen von Apple unlautere Handelsbedingungen darstellen und gegen Art. 102 Buchst. a AEUV verstoßen. Die Bestimmungen seien weder notwendig noch angemessen, um die geschäftlichen Interessen von Apple in Bezug auf den App Store auf intelligenten mobilen Apple-Geräten zu schützen. Sie wirkten sich nachteilig für die iOS-Nutzer aus, da sie fundierte und effiziente Entscheidungen darüber verhindern, wo und wie die Nutzer Musikstreaming-Abonnements für ihr Gerät erwerben wollen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Gesamtbetrag der Geldbuße von rund 1,8 Mrd. Euro in einem angemessenen Verhältnis zu den weltweiten Einnahmen von Apple steht und zu Abschreckungszwecken erforderlich sei.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2024, 577