Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 18

Der Rat der Europäischen Union hat die Abstimmung über die EU-Lieferketten-Richtlinie verschoben, da sich im Vorfeld keine Mehrheit für die Richtline abzeichnete. Grund dafür war insbesondere, dass in Deutschland die FDP-geführten Bundesministerien der Finanzen und der Justiz kurz vor der Abstimmung angekündigt hatten, dem Vorhaben nicht zustimmen zu wollen. Dies stieß auf heftige Kritik bei Vertretern der Grünen und ebenfalls bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD. Dieser hatte bis zur geplanten Abstimmung versucht, einen Kompromiss zu erreichen. Unternehmensverbände hingegen hatten sich bis zuletzt überwiegend gegen das EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen. So erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zur EU-Lieferkettenrichtlinie laut PM vom 9.2.2024: “Die Niederlage der belgischen Präsidentschaft zeigt, wie groß der Widerstand in den Mitgliedsländern zum Vorschlag ist. Jetzt geht der Widerstand in die Verlängerung. Die derzeitige Fassung bleibt nicht akzeptabel. Sie schafft keinen Mehrwert für Menschenrechte und lediglich mehr Unsicherheit für die deutsche Wirtschaft.” Bereits zuvor äußerte etwa der Verband der Metallindustrie Niedersachsen e. V., dass “mit der geplanten EU-Richtlinie . . . unseren Unternehmen das nächste Bürokratie-Chaos [droht]. Schon das kostspielige deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz mit seinen ausufernden Rechtsanforderungen wird von der Wirtschaft als enorme Belastung empfunden. Eine zusätzliche, komplexere EU-Version würde der Wettbewerbsfähigkeit unserer global agierenden Unternehmen noch mehr schaden.” Dem hingegen erklärte die Hans Böckler Stiftung, dass “gerade deutsche Unternehmen keine Nachteile zu befürchten [haben]. Denn zum einen haben sie bereits Erfahrungen mit dem vor einem Jahr in Deutschland eingeführten Lieferkettengesetz gesammelt” und “deutsche Unternehmen [profitieren] davon, dass gleiche Spielregeln in ganz Europa gelten” sowie “die Entwürfe im Vergleich zum deutschen Gesetz auch Entlastungen für Unternehmen [beinhalten]”. Dies sehen anscheinend auch namenhafte Unternehmen, welche eine Zustimmung für die EU-Regelung signalisiert haben. Ob sich bei einer kommenden Abstimmung eine Mehrheit findet, bleibt indes derweil ungewiss.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2024, 435