Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 20

In der Stahlindustrie spricht sich die Industriegewerkschaft IG Metall für eine Vier-Tage-Woche aus. Dem hingegen hält sich die Gewerkschaft bei der Metall- und Elektroindustrie noch zurück. Die IG Metall wird diese Position jedoch nicht aufgeben, sondern lediglich vorerst wohl keine Vier-Tage-Woche für die Metall- und Elektroindustrie fordern. “Aus heutiger Sicht sehe ich nicht, dass die Vier-Tage-Woche nächstes Jahr auf den Forderungszettel der IG Metall kommt”, so der Erste Vorsitzende des IG Metall-Vorstands Jörg Hofmann gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”. Hofmann betrachte dies “als längerfristiges Thema”. Die IG Metall werde auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Metall- und Elektroindustrie Rücksicht nehmen. “Wir sind nicht blauäugig und sagen: Wir streben morgen in allen unseren Branchen die Vier-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich an. Wir achten auf die Entwicklung von Kosten und Produktivität, aber auch auf eine gerechte Verteilung.” Bis Herbst 2024 läuft der aktuelle Tarifvertrag für die rund 3,9 Mio. Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland. Die IG Metall werde nach Hofmann bei den dann anstehenden Tarifverhandlungen den Schwerpunkt auf höhere Löhne und Gehälter und nicht auf kürzere Arbeitszeiten und die Vier-Tage-Woche legen. Grundsätzlich bleibt die – seitens der Arbeitgeber sehr kritisch betrachtete – Forderung nach einer Vier-Tage-Woche weiter bestehen, bei der die Wochenarbeitszeit von 35 auf 32 Stunden bei vollem Lohnausgleich verkürzt werden soll. “Auf längere Sicht kommen wir nicht umhin, solche Arbeitszeitmodelle für alle zu ermöglichen”, sagte Hofmann weiter. Primus für ein solches Modell soll die rund 68 000 Mitglieder umfassende, mithin vergleichsweise kleine Stahlbranche werden. Die Tarifkommission hatte jüngst 8,5 % mehr Lohn als Forderungsempfehlung für die von den bevorstehenden Verhandlungen betroffenen Beschäftigten beschlossen. Überdies sprach sich die Tarifkommission zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten dafür aus, die Arbeitszeit auf 32 Wochenstunden zu reduzieren. Es bleibt die Frage, ob und wie eine solche Fortentwicklung der Work-Life-Balance in den einzelnen Branchen umgesetzt werden kann? Man darf gespannt bleiben.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2023, 2227