Im Blickpunkt

Im Blickpunkt

Abbildung 26

Das BMAS plädiert für mehr Schutz für Arbeitskräfte in Deutschland. Laut einer Meldung vom 6.9.2023 wurde die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit gestartet. Der Plan soll in Zusammenarbeit mit den Ländern, Sozialpartnern und weiteren Stakeholdern entwickelt und umgesetzt werden. Das BMAS hat dazu am 4.9.2023 den Startschuss zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP) gegeben. Der zu entwickelnde Aktionsplan soll bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit bündeln, ausbauen und in eine kohärente nationale Strategie integrieren. Der NAP wird den Fokus präventiv auf die Veränderung von wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen legen, die bisher zu einem erhöhten Risiko von Arbeitsausbeutung beitragen. “Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten und verletzen die Arbeits- und Menschenrechte der Betroffenen. Dies ist auch in Deutschland zu beobachten, wir kennen diese Fälle nicht nur aus den Medien: Arbeitskräfte werden zum Beispiel in schimmeligen Massenunterkünften untergebracht, arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen und erhalten ihre Löhne nicht. Das sind leider keine Einzelfälle. Wir müssen alles dafür tun, damit dies in Zukunft nicht mehr passiert. Vor allem ausländische Beschäftigte tragen ein größeres Risiko, in ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu geraten. Mit unserem Einsatz für gute Arbeit und zur Prävention von Arbeitsausbeutung soll auch die Attraktivität Deutschlands als Zielland für Arbeitsmigration nachhaltig gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ausbeuterischer Praktiken eingedämmt werden”, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Völkerrechtliche Grundlage für den NAP ist das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Zwangsarbeit. Das dazugehörige Protokoll von 2014 verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen nationalen Aktionsplan zur wirksamen Bekämpfung von Zwangsarbeit zu entwickeln. Zuständig für die Entwicklung eines solchen Aktionsplans ist das BMAS, welches insbesondere auf die bestehende Zusammenarbeit mit den Ländern und Sozialpartnern aufbauen möchte. Der Aktionsplan soll im Frühjahr 2025 beschlossen werden.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2023, 2163