Im Blickpunkt

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Abbildung 3

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 28.7.2023 ein Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht (vgl. BMJ, PM Nr. 46/2023 vom gleichen Tag). Die deutschen Genossenschaften stellten mit ihren 23,5 Mio. Mitgliedern einen wichtigen Teil der deutschen Wirtschaft dar. Insbesondere für die weitere Digitalisierung bei den Genossenschaften sollten verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bereits im letzten Jahr seien zwei wesentliche Rechtsänderungen in Kraft getreten. Durch Regelungen über alternative Formen der General- und Vertreterversammlung wurden bereits rein virtuelle Versammlungen ermöglicht. Darüber hinaus wurden Regelungen über Anmeldungen zum Genossenschaftsregister mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren geschaffen. Das Vorhaben diene auch der Umsetzung des Koalitionsvertrags, in dem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie z. B. Genossenschaften, Sozialunternehmen und Integrationsunternehmen, vorgesehen ist. Das Eckpunktepapier wurde am 28.7.2023 den Verbänden und interessierten Kreisen im Bereich des Genossenschaftsrechts zugesandt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die Beteiligten haben nun Gelegenheit, bis zum 29.9.2023 Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird das BMJ einen Referentenentwurf vorlegen. Vgl. dazu auch die Meldung in diesem Wochenüberblick auf S. 1794. Zu den bereits im Jahr 2022 erfolgten Änderungen bei virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vgl. Mayer/Jenne/Miller, BB 2022, 2946.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 1793