Im Blickpunkt

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Abbildung 12

Zukünftig müssen auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Mit einer gemeinsamen Pilotgruppe, so eine Meldung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) vom 27.10.2022, wollen das DRSC und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) diese Unternehmen unterstützen. Im Zuge der Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsinformationen würden in Zukunft etwa 15 000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Dies gelte für die aktuell zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichteten rund 500 vorrangig börsennotierten Unternehmen bereits für Geschäftsjahre ab 2024. Aufgrund der gestaffelten Erstanwendung gälten die Anforderungen für die große Anzahl aller anderen großen Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre ab 2025 und für kapitalmarktorientierte KMU für Geschäftsjahre ab 2026 bzw. 2028. Dies werde sich indirekt auch auf die Berichterstattung anderer KMU auswirken, da deren Nachhaltigkeitsinformationen aufgrund der Einbindung in die Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen oder für die Finanzierung erforderlich sein würden. Das DRSC und der RNE wollten Unternehmen in Deutschland gemeinsam bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterstützen. In der neu gegründeten Pilotgruppe KMU-Reporting unter Leitung von Professor Dr. Alexander Bassen, Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg, solle die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zukunftsweisend diskutiert werden. Die Pilotgruppe werde die Arbeit noch in diesem Monat aufnehmen und sich in einem ersten Schritt mit Erfolgsfaktoren für die kommenden europäischen Berichtsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU befassen. Weitere Informationen dazu sowie eine Liste der Mitglieder der Projektgruppe finden Sie unter www.drsc.de. S. zu dem Thema auch den BB-Beitrag von Müller/Needham/Warnke, EU-Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Handlungsempfehlungen für KMU (BB 2022, 1899 ff.).

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2022, 2601