Im Blickpunkt

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Abbildung 17

Bis zum 2.8.2022 muss der Gesetzgeber die sog. “Work-Life-Balance-Richtlinie” (RL (EU) 2019/1158) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umsetzen. Es wird zu Änderungen kommen, obwohl der größte Teil der Vorgaben der Richtlinie in Deutschland bereits umgesetzt ist. Am 8.6.2022 wurde der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Beabsichtigt ist insbesondere eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sollen unter anderem Erleichterungen bei der Arbeitszeit für Eltern und pflegende Angehörige beitragen, wie sie allerdings schon nach Maßgabe der § 3 Abs. 1 PflegeZG und § 2 Abs. 1 FPfZG geregelt sind. In Bezug auf die Elternteilzeit werden Unternehmen nach dem Entwurf künftig begründen müssen, wenn sie Anträge auf einvernehmliche Verringerung der Arbeitszeit oder ihrer Verteilung ablehnen. Dies soll mehr Transparenz schaffen. Jedoch besteht auch weiterhin nur unter besonderen Voraussetzungen ein durchsetzbarer Anspruch auf Elternteilzeit. Eltern und pflegeleistende Angehörige sollen nach der Richtlinie überdies effektiver vor einer Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt werden. Insoweit begründet der Entwurf eine Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Danach können sich Fürsorgeleistende künftig an die Antidiskriminierungsstelle wenden, wenn sie der Ansicht sind, aufgrund der Beantragung oder Beanspruchung ihrer Rechte als Eltern oder pflegende Angehörige benachteiligt zu werden. Ein möglichst weitreichender Schutz vor Diskriminierung ergibt sich daraus – auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Maßregelungsverbots – aber ebenfalls nicht, da sich ein solcher über die Inanspruchnahme der eigenen Rechte als Betroffener nicht hinreichend ergibt. Das Thema bleibt für Unternehmen arbeitsrechtlich jedoch hoch relevant.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2022, 1523