Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Der Tankrabatt – verpufft, jedenfalls für die Verbraucher. Denn von den geplanten 30 Cent, um die die Benzinpreise nach dem 1.6.2022 sinken und zu einer Entlastung der Bürger führen sollten, kommen nur ca. 15 Cent bei ihnen an. Den Rest, so die Vermutung, verbuchen die Mineralölkonzerne für sich. Und die Politik: Sie spielt Ping-Pong. Bundesfinanzminister Lindner, Ideengeber des Tankrabatts, verweist auf Twitter an das Bundeskartellamt (BKartA), das dafür sorgen müsse, dass der Tankrabatt beim Verbraucher ankomme. Das BKartA monitore ständig, könne aber erst unter strengen Bedingungen eingreifen, so der Präsident des Amts Mundt am 10.6.2022 im Morgenmagazin. “Wir sind eine rechtsanwendende Behörde”, so Mundt weiter. “Ich brauche ein Gesetz, um handeln zu können, und dann mache ich das gerne auch.” Nach den jüngsten Plänen von Bundeswirtschaftsminister Habeck könnten dem BKartA schon bald schlagkräftigere Instrumente an die Hand gegeben werden. Denn Habeck plant eine Verschärfung des Kartellrechts, ein Kartellrecht mit “Klauen und Zähnen” (Die Welt online vom 14.6.2022). Die Rede ist davon, dass der Staat künftig auch ohne einen Nachweis von Marktmissbrauch Gewinne abschöpfen und notfalls die Konzerne zerschlagen können soll. Die abgeschöpften Beträge würden der Staatskasse zufließen. Linder begrüßt auf Twitter die Initiative von Habeck, Bundesjustizminister Buschmann reagierte verhalten auf den Vorstoß. Und was bleibt den Verbrauchern? Sie schauen zu – beim Ping-Pong-Spiel über ihren Köpfen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 1409