Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Am 27.4.2022 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen beschlossen (s. dazu auch die Meldung unten auf S. 962; zum Referentenentwurf s. Drinhausen/Keinath, BB 2022, 451 ff.). Vor dem Hintergrund der in der Corona-Pandemie gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz erhalten. Nach Ansicht des Deutschen Aktieninstituts (DAI) spiegelt der Gesetzentwurf allerdings die besonderen technisch-organisatorischen Anforderungen einer virtuellen Hauptversammlung nicht wider und greift deshalb zu kurz (PM DAI vom 27.4.2022). “Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf bleibt weit hinter dem selbst gesteckten Ziel der Koalition einer Modernisierung der Hauptversammlung zurück. Er führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Durchführung virtueller Hauptversammlungen. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass wegen einer zu hohen Zahl von gleichzeitig elektronisch übermittelten Wortmeldungen, ein ordnungsgemäßer Ablauf der Hauptversammlung nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher muss der Entwurf im Interesse der Aktionäre und ihrer Unternehmen im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden”, fordert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des DAI. Mayer/Jenne/Miller werden in einer der kommenden Ausgaben des Betriebs-Berater den Regierungsentwurf ebenfalls einer kritischen Würdigung unterziehen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 961