Steuerpolitik der Regierung Merz – eine Zwischenbilanz
Punktuelle Steueränderungen aber keine systematische Weiterentwicklung des Steuerrechts
Lars Klingbeil (SPD) ist seit dem 6.5.2025 Bundesfinanzminister und Vizekanzler in der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. Die steuerrechtlichen Maßnahmen und Pläne seit Amtsantritt bis Anfang August 2026 lassen sich in bereits eingeleitete und beschlossene Vorhaben unterteilen.
Den Beginn markiert der sog. “Wachstumsbooster”, das “steuerliche Investitionssofortprogramm (2025)”. Kern ist die degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Maschinen, Anlagen usw.) für Investitionen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028. Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gibt es eine noch stärkere degressive Abschreibung: 75 % im Anschaffungsjahr, danach abnehmend. Gleichzeitig wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung angehoben. Ab 2028 folgt die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032 (jeweils ein Prozentpunkt pro Jahr). Die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften soll damit langfristig auf knapp 25 % sinken. Ergänzt wird das Paket durch eine verbesserte steuerliche Forschungszulage und Erleichterungen bei thesaurierten Gewinnen. Ziel ist es, Investitionen schnell rentabler zu machen, die Liquidität der Unternehmen zu stärken und den Standort international wettbewerbsfähiger zu positionieren. Die Steuermindereinnahmen steigen über die Jahre deutlich an und liegen im Milliardenbereich. Die Maßnahme wurde relativ zügig nach Amtsantritt vorgelegt und mit den Ländern über Kompensationen aus dem Sondervermögen abgestimmt. Weitere Maßnahmen, seit dem 1.1.2026, waren die Erhöhung der Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer und die Mobilitätsprämie für Geringverdienende. Zudem wurde die USt auf Speisen in Gastronomie und Verpflegung auf 7 % gesenkt. Hinzu kamen Agrardieselentlastung, höhere Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie der volle Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen. Die Aktivrente stellt nach Regelaltersgrenze monatlich bis zu 2 000 Euro Arbeitslohn steuerfrei.
Die sog. Einkommensteuerreform über die im Koalitionsausschuss Anfang Juli Einigung erzielt wurde, soll ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Mrd. Euro pro Jahr umfassen, deren erste volle Wirkung für 2028 erwartet wird. Sie umfasst die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine Abflachung der Progression durch spätere Einsetzung des Spitzensteuersatzes (ab ca. 70 600 Euro zu versteuerndem Einkommen). Der Fokus liegt klar auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von etwa 60 000 Euro soll ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Zur Gegenfinanzierung wird die Reichensteuer angepasst: 45 % ab 250 000 Euro und 47 % ab 280 000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 % bleibt unverändert. Weitere Elemente sind die Anhebung der Minijob-Pauschale von 2 auf 5 % und die Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer oder die Wiedereinführung einer Vermögensteuer wurde nicht vereinbart.
Ebenfalls im Juli stellt Lars Klingbeil, zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig, den Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung vor. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll abgeschafft und Steuerhinterziehung als Verbrechen eingestuft werden. Geplant sind außerdem ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, ein Datenanalysezentrum mit KI-Unterstützung, längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (15 Jahre), eine Registrierkassenpflicht ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 100 000 Euro Jahresumsatz sowie höhere Bußgelder und ein öffentliches Sanktionsregister. Für 2027 sind – vorsichtig – etwa eine Milliarde Euro Mehreinnahmen eingeplant; das tatsächliche Potenzial wird höher eingeschätzt.
Wie sind die Maßnahmen zu bewerten? Positiv ist anzumerken, dass der “Wachstumsbooster” auf bewährte, relativ unbürokratische Instrumente (Abschreibungen) setzt, die kurzfristig Liquidität schaffen und Investitionen anreizen können – sinnvoll in einer Phase schwacher Konjunktur und Investitionszurückhaltung. Die langfristige Körperschaftsteuersenkung verbessert zweifelsohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Einkommensteuer-Entlastung zielt auf die Mitte, Familien und ist politisch nachvollziehbar (Kaufkraft, Arbeitsanreize). Die Gegenfinanzierung über die obersten Einkommen hält die Progressivität aufrecht.
Auf der negativen Seite ist anzuführen, dass die Entlastungen den Haushalt spürbar belasten. Klingbeil geht von einem Finanzierungsbedarf von 30 Mrd. Euro aus. Die Gegenfinanzierung der Einkommensteuerreform ist relativ dürftig und trifft nur einen kleinen Kreis; ob die geplanten Mehreinnahmen aus Betrugsbekämpfung und Subventionskürzungen ausreichen, bleibt unklar. Stufenweise Umsetzung (2027/2028) dämpft den sofortigen Effekt, verschiebt aber Probleme. Für viele Haushalte bleibt der Effekt überschaubar (wenige hundert Euro Entlastung); Facharbeiter und mittlere bis gehobene Einkommen profitieren begrenzt. Die Union hat substanzielle Umverteilungselemente (höherer Spitzensteuersatz, Erbschaftsteuer) blockiert – der Kompromiss ist politisch stabil, aber weniger ambitioniert als von Klingbeil angedeutet. Der Investitionsbooster und die Körperschaftsteuersenkung begünstigen vor allem investierende Unternehmen (Kapitalgesellschaften). Personengesellschaften und Selbständige profitieren weniger direkt. Die Reduzierung des Handwerkerbonus trifft wiederum private Haushalte und das Handwerk. Längere Aufbewahrungsfristen, Registrierkassenpflicht und neue Meldepflichten erhöhen den Verwaltungsaufwand – im Widerspruch zu Entbürokratisierungsversprechen. Die Wirksamkeit der Betrugsbekämpfung hängt stark von Personal, IT und länderübergreifender Kooperation ab; Erfahrungen mit ähnlichen Zentren sind gemischt.
Das Sammelsurium an Maßnahmen ist pragmatisch und koalitionsfähig, aber keine grundlegende Vereinfachung des Steuersystems. Es fehlt (bislang) eine umfassende Tarifreform oder spürbare Entlastung der mittleren Einkommen ohne Gegenfinanzierungs-Kompromisse. Wachstumseffekte der Abschreibungen sind zwar empirisch belegt, aber befristet und konjunkturabhängig.
Klingbeils Steuerpolitik seit Mai 2025 kombiniert investitionsfreundliche Unternehmensentlastungen, eine moderate Entlastung der Mitte und härtere Gerechtigkeitsmaßnahmen gegen Betrug. Sie bleibt hinter den rhetorischen Ankündigungen einer “großen Reform” zurück. Von einer systematischen Weiterentwicklung des Steuersystems keine Spur. Zweifel bestehen, ob die Bundesregierung in der verbleiben Regierungszeit hierzu die Kraft finden wird.
Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
, lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen, Controlling und Compliance und ist Ressortleiter Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater.
Stahlschmidt, BB 2026, Heft 37, Umschlagteil, I
