Im Blickpunkt
Das BMJV und das BMF schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV, vgl. BMJV, PM Nr. 15/2026 vom 4.3.2026). Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern. Unternehmer sollen durch die Wahl der neuen Rechtsform sicherstellen können, dass erwirtschaftete Gewinne dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben – und zwar ohne komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen. Die Gesellschaftsform soll in vielen Punkten die Merkmale der Genossenschaft teilen. Näheres ist in einem Papier festgehalten, das beide Ministerien am 4.3.2026 veröffentlicht haben. Es handele sich dabei um einen noch nicht in der Bundesregierung abgestimmten Diskussionsvorschlag (sog. Rahmenkonzept). Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: “Die Idee der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist so einfach wie bestechend: Sie schafft ein neues rechtliches Angebot für Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Mittelpunkt stehen verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften. Dabei geht es um ein Verständnis von Unternehmertum, das langfristig denkt: Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens. In einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll gelten: Was erwirtschaftet wird, bleibt im Unternehmen. Gewinne werden reinvestiert und nicht ausgeschüttet. Dieses Prinzip ist auch bekannt als ‘Verantwortungseigentum’. Eigentum bedeutet hier vor allem Verantwortung für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seinen Zweck. Wer sein Unternehmen auf diese Weise langfristig ausrichten möchte, soll das auch können – unkompliziert und nachhaltig. Ich bin überzeugt: Die neue Rechtsform kann für viele attraktiv sein – für Gründerinnen genauso wie für Unternehmer, die ihr Unternehmen an die nächste Generation übergeben wollen. Wichtig ist mir: Es geht darum, die unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, damit alle Ideen von verantwortungsvollem Wirtschaften in unserer Gesellschaft ihren Platz haben. In unserer Rechtsordnung gibt es bereits unterschiedliche Unternehmensformen – die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist eine Erweiterung der Möglichkeiten.” S. zu den Einzelheiten des Rahmenkonzepts die Meldung auf S. 578.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 577
