Im Blickpunkt

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Abbildung 25

Das BMAS hat laut Pressemeldung vom 16.10.2025 ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt und will die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten. Das Konzept für einen effizienten und bürokratieärmeren Arbeitsschutz wird danach in drei aufeinander folgenden Paketen umgesetzt. Die Umsetzung des ersten Pakets ist geplant im Rahmen des Sofortprogramms für den Bürokratierückbau der Bundesregierung und eines entsprechenden Kabinettsbeschlusses Anfang November. Die weiteren Reformschritte sollen im Laufe der 21. Legislaturperiode unter Beteiligung der betroffenen Akteure umgesetzt werden. Das Konzept ziele darauf ab, die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler zu gestalten. Es gelte, das Arbeitsschutzrecht so zu modernisieren, dass es noch stärker als bisher auf tatsächliche Gefahrenlagen ausgerichtet wird. Insbesondere für kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) sollen praxisgerechte einfache Lösungen realisiert werden. So soll etwa die Verpflichtung für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen, eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sollen sich auf einen Beauftragten beschränken können. Alle Vorhaben sollen dabei mit Augenmaß erfolgen, um das hohe Schutzniveau im Arbeitsschutz zu erhalten. Mit der Umsetzung der im Konzept enthaltenen Vorhaben leiste der Arbeitsschutz zugleich einen Beitrag zu dem im Koalitionsvertrag vom 5.5.2025 enthaltenen Auftrag zum Bürokratierückbau. Das BMAS geht davon aus, dass schon die Pakete 1 und 2 zu einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Mio. Euro im Jahr führen.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2025, 2547