Im Blickpunkt
Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet (vgl. EU-Kommission – Vertretung in Deutschland, PM vom 12.8.2025). Als ersten Schritt dieser Überprüfung bittet die Kommission interessierte Parteien um Rückmeldungen, die Frist dafür endet am 18.11.2025. Der erste Überprüfungsbericht werde im Juli 2026 fällig, drei Jahre nach Beginn der Anwendung in der EU. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, sagte, jetzt sei der Moment der Bestandsaufnahme, wie die Verordnung umgesetzt und durchgesetzt wird und wo es Verbesserungen geben könnte: “Mit der öffentlichen Konsultation und der Aufforderung zur Stellungnahme können die Mitgliedstaaten und Interessenträger ihre Ansichten darlegen und die Kommission bei der Überprüfung ihrer FSR-Praxis unterstützen, damit sie Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen im Binnenmarkt verursacht werden, am besten angehen und gleichzeitig den Regelungsaufwand minimieren kann.” Der für Wohlstand und Industriestrategie zuständige Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné wies darauf hin, dass das öffentliche Beschaffungswesen rund 15 % des Bruttosozialprodukts der EU ausmache. “Im Hinblick auf diese Größenordnung erwarten die Europäerinnen und Europäer, dass das Auswahlverfahren fair ist und nicht durch Subventionen aus Drittländern verzerrt wird. Die Überwachung dieses Ziels sollte jedoch so unbürokratisch und transparent wie möglich sein.” Séjourné forderte die Interessenträger auf, die Gelegenheit zu nutzen, um ihre Anmerkungen zur Komplexität der Vorschriften und zu den dadurch entstehenden Kosten zu übermitteln und ihre Ideen für Vereinfachungen mitzuteilen. Die Kommission hole Feedback ein über zwei Wege: (1) eine öffentliche Konsultation, um von allen interessierten Parteien, wie Unternehmen, Anwaltskanzleien, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsverbänden, Einzelpersonen oder Forschungsgemeinschaften, Meinungen zu bestimmten Elementen der Umsetzung und Durchsetzung der FSR einzuholen, und (2) eine Aufforderung zur Stellungnahme, in der alle interessierten Parteien um allgemeinere Rückmeldungen zu den wichtigsten Zielen des FSR-Überprüfungsberichts, seinem Umfang und Kontext gebeten werden. Die Kommission werde dieses Feedback in den Bericht zur Überprüfung des FSR einfließen lassen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird. Vgl. zur Drittstaatensubventions-VO auch Molestina/Gülmez, BB 2023, 1475 ff. und Link/von Brevern, BB 2024, 1283 ff.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht