Im Blickpunkt

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Abbildung 3

In der dritten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode hat die Satzungsversammlung am 25.11.2024 Regelungen zum Ausscheiden eines Partners aus einer Berufsausübungsgesellschaft beschlossen (vgl. Bundesrechtsanwaltskammer – BRAK, Meldung vom 28.11.2024). Die bisherigen Regelungen in § 32 BORA waren nach Ansicht des federführenden Ausschusses 2 – Allgemeine Berufs- und Grundpflichten und Werbung – nicht mehr zeitgemäß und praxisgerecht. Zudem gebe es bislang keine Regelung für das Ausscheiden angestellter Anwälte, obwohl sich hier etwa in Bezug auf das Mitnehmen von Mandaten und Handakten dieselben Fragen stellen. Die neue Regelung sei als “Gebrauchsanweisung” gedacht, in der die wichtigsten und häufigsten Streitpunkte beim Ausscheiden aus einer Sozietät oder bei deren Auflösung adressiert sind. Sie ist dispositiv, vorrangig sollen sich die Beteiligten in ihren Sozietätsverträgen oder anlässlich des Ausscheidens bzw. der Auflösung auf eine Handhabung einigen oder zumindest mit Vermittlung der Rechtsanwaltskammer eine einvernehmliche Lösung erreichen. Die Regelungen sollen ferner beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwälten gelten. Beschlossen wurden außerdem redaktionelle Änderungen in §§ 26 und 35 BORA und § 26 FAO, die die sprachliche Fassung sowie das Inkrafttreten von Änderungen der FAO betreffen. Die Berichte aus den einzelnen Ausschüssen der Satzungsversammlung gaben außerdem Ausblick auf anstehende Reformvorhaben. Eine umfassende Reform der Fachanwaltschaften erarbeitet derzeit der Ausschuss 1 – Fachanwaltschaften. In insgesamt 17 Unterausschüssen werden einzelne Fachanwaltsgebiete und insbesondere die jeweils notwendigen Fallquoren und Prüfungen, die Fortbildungspflicht und die Voraussetzungen für neue Fachanwaltschaften im Detail unter die Lupe genommen. Änderungsbedarf prüfen die Ausschüsse der Satzungsversammlung derzeit außerdem u. a. in den Bereichen Beratungshilfemandate, Werbung, Einsatz künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Tätigkeit sowie Vertretung widerstreitender Interessen. Hier wurden für die kommenden Sitzungen konkretere Vorlagen angekündigt.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2024, 2881