Im Blickpunkt

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Abbildung 23

Über den Beitrag von ausländischen Menschen zum Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland in den zurückliegenden Jahren berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 20/13751) auf eine Große Anfrage (hib Nr. 806/2024 vom 21.11.2024). Danach ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland “in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 1,6 Mio. und in den letzten zehn Jahren um fünf Mio. Personen angestiegen (Dezember 2023 gegenüber Dezember 2018 beziehungsweise Dezember 2013)”. Dabei sei der Anstieg in den vergangenen fünf Jahren zu 89 % auf ausländische Menschen (plus 1,45 Mio.) zurückzuführen, schreibt die Bundesregierung weiter. In den vergangenen zehn Jahren trugen ihren Angaben zufolge Ausländer zu 60 % zum Beschäftigungswachstum bei (plus drei Mio.). In den vergangenen fünf Jahren ging laut Vorlage mehr als die Hälfte des Anstiegs auf Drittstaatsangehörige zurück (995 000 von 1,45 Mio.). “Im Vergleich zum Dezember 2022 hätte es im Dezember 2023 ohne den Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Ausländern (plus 290 000) sogar einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland gegeben (minus 80 000)”, führt die Bundesregierung zudem aus. Gleichzeitig seien die Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland gewachsen, konstatiert die Bundesregierung des Weiteren. Danach verändern die “langfristigen und tiefgreifenden Transformationsprozesse der Digitalisierung, des demografischen Wandels und der Dekarbonisierung” mit zunehmender Dynamik den Wirtschaftsstandort Deutschland. Arbeitgeber in Deutschland hätten vermehrt Schwierigkeiten, Arbeitskräfte auf dem inländischen und dem europäischen Markt zu gewinnen. Die Zahl der offenen Stellen beläuft sich der Antwort zufolge mit Stand vom zweiten Quartal 2024 laut der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auf rund 1,34 Mio. Zur Arbeitskräftesicherung gelte es weiterhin, vor allem inländische und innereuropäische Potenziale zu nutzen, fügt die Bundesregierung hinzu. Absehbar werde dies jedoch nicht ausreichen, um den Arbeitskräftebedarf zu sichern. Deshalb habe der Gesetzgeber im Jahr 2024 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen, das von einer entsprechenden Verordnung begleitet wurde.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

BB 2024, 2867