Im Blickpunkt

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Abbildung 16

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes Stellung genommen (www.idw.de/idw/medien/idw-schreiben). Das IDW, so die diesbezügliche PM des IDW vom 9.10.2023, sieht darin einen ersten wichtigen Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. In Anbetracht der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Lage plädiere das IDW dafür, die Wirtschaft v. a. durch den Abbau von Bürokratie zu entlasten und steuerliche Impulse zur Stärkung der Investitions- und Innovationstätigkeit zu setzen. Besonders hervorgehoben werde der Handlungsbedarf bei der Entlastung von Unternehmen von Bürokratie und steuerlichen Befolgungskosten sowie bei der Schaffung steuerlicher Anreize für Investitionen und Innovationen. Maßnahmen zur Senkung der Befolgungskosten und zur Erhöhung der Rechtssicherheit würden als entscheidende Hebel betrachtet, um die Standortattraktivität Deutschlands zu erhöhen, v. a. im internationalen Vergleich. – Auch das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat zu dem Entwurf Stellung genommen (www.dai.de). Es begrüßt, dass im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zahlreiche Anregungen des Aktieninstituts aufgenommen wurden. So werde u. a. vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Erhöhung des Steuerfreibetrags bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Entgeltumwandlung bis zu einer Höhe von 2000 Euro weiter zuzulassen. Auch gebe es Verbesserungen bei den Regeln zur Erleichterung für Kapitalerhöhungen. Allerdings gebe es hier noch weiteren Änderungsbedarf. – In diesem Heft beschäftigen sich die Erste Seite von Lechner und der Aufsatz von Müller auf S. 2391 ff. mit dem Regierungsentwurf.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2023, 2409