Im Blickpunkt

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Abbildung 2

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat (BR) am 29.9.2023 schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gebilligt, die der Bundestag (BT) zuvor am 6.7.2023 verabschiedet hatte (Bundesrat kompakt zur 1036. Sitzung vom 29.9.2023). Das Gesetz reagiere auf die extremen Preissteigerungen in der Energiekrise im letzten Jahr. Die 11. GWB-Novelle senke die Voraussetzungen, unter denen Kartellbehörden sog. Sektoruntersuchungen durchführen können. Als Ergebnis könne das Bundeskartellamt (BKartA) eine erhebliche und fortwährende Marktstörung feststellen und in einer zweiten Stufe dann – auch ohne kartellrechtswidriges Verhalten eines Unternehmens – strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Voraussetzung sei allerdings, dass das Unternehmen durch sein Verhalten und seine Bedeutung für die Marktstruktur einen wesentlichen Beitrag für die Störung leistet. Als ultima ratio in extremen Fällen wäre sogar eine eigentumsrechtliche Entflechtung, also Zerschlagung von Unternehmen möglich. Das Gesetz vereinfache die Voraussetzungen für die sog. Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden. Unternehmen sollen von ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht mehr finanziell profitieren. Das BKartA erhalte zudem erweiterte Ermittlungsbefugnisse, um die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) zu unterstützen. Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nach zehn Jahren berichtet das Wirtschaftsministerium BT und BR über die Erfahrungen mit der Reform.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2023, 2305