Im Blickpunkt

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Abbildung 19

Am 23.5.2023 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union verkündet, dass eine vorläufige politische Einigung zu drei Vorschlägen erzielt worden sei, mit denen ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU (European Single Access Point, ESAP) geschaffen wird, das Teil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion ist (PM Rat der Europäischen Union vom 23.5.2023). Der freie, benutzerfreundliche, zentrale und digitale Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die von europäischen Unternehmen, einschließlich kleinen Unternehmen, veröffentlicht werden, so die PM weiter, werde den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Anlegern, auch Kleinanlegern, erleichtern. Durch die verstärkte Verbreitung von Informationen, auch über Grenzen hinweg, und die zunehmend digitale Nutzung dieser Informationen werde das ESAP die Integration von Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkten in der Union weiter fördern und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für ein digitales Finanzwesen beitragen. Das ESAP erlege europäischen Unternehmen keine zusätzlichen Informationspflichten auf. Dies liege daran, dass das ESAP Zugang zu Informationen bieten werde, die in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen bereits veröffentlicht wurden. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen würden frühzeitig über das ESAP zur Verfügung gestellt, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deal zu unterstützen. Nach der vorläufigen Einigung solle die ESAP-Plattform ab Sommer 2027 zur Verfügung stehen. Die Informationen sollten schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren in das ESAP aufgenommen werden. Die Einigung sei vorläufig, da sie noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden müsse, bevor sie förmlich angenommen werden könne. – Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat die Verhandlungen zum ESAP begleitet und ein Briefing Paper zum Legislativvorschlag veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich unter www.drsc.de.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2023, 1256