Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Die vier in Deutschland herstellenden Zucker-Unternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen eine Kooperation, um für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes die Verarbeitung von Zuckerrüben zu sichern. Die Vereinbarung sieht vor, dass sich die Unternehmen im Falle einer Kappung der Gasversorgung und resultierendem Produktionsstillstand in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Der Verein der Zuckerindustrie (VdZ) soll bei der Kooperation einbezogen werden. Ausweislich der PM des Bundeskartellamts vom 6.9.2022 führte dessen Präsident, Andreas Mundt, wie folgt aus: “Wir unterstützen Initiativen zur Krisenbewältigung im Rahmen des Kartellrechts. Die Kooperation der Zuckerhersteller dient in diesen schwierigen Zeiten der Abfederung einer möglichen Gasmangellage in der Produktion. Zurzeit werden einige Zuckerfabriken mit Erdgas befeuert. Bleibt das Gas aus, käme es zum Produktionsstillstand mit gravierenden Folgen, da der Verderb großer Teile der Rüben-Ernte droht. Das ist auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Szenario, das es zu vermeiden gilt, da sich übermäßige Preisspitzen beim Grundprodukt Zucker in der gesamten Wertschöpfungskette auswirken. Für unsere wettbewerbliche Bewertung war zentral, dass es sich um eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation für den Fall eines Gasnotstandes handelt. Der Informationsfluss zwischen den Unternehmen wird durch flankierende Maßnahmen auf das Nötigste beschränkt.”

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 2049