Im Blickpunkt

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Abbildung 2

Irreführung, intransparente Werbung und fehlende oder fehlerhafte Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten – das waren auch im Jahr 2021 die häufigsten Gründe für Anfragen und Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale. Dies ergibt sich aus dem Jahresbericht 2021 der Wettbewerbszentrale, den die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb jetzt veröffentlicht hat (s. Meldung Wettbewerbszentrale vom 30.6.2022). Insgesamt 6866 Anfragen und Beschwerden im Jahr 2021 habe die Wettbewerbszentrale gezählt. Diese betrafen Werbemaßnahmen verschiedenster Branchen und Vertriebsstufen sowie Unternehmensgrößen. In 1400 Fällen habe die Wettbewerbszentrale eine förmliche Beanstandung ausgesprochen. In den allermeisten Fällen konnte eine außergerichtliche Einigung erreicht und der Wettbewerbsverstoß ausgeräumt werden. Gleichwohl habe die Wettbewerbszentrale auch 2021 in einigen Fällen ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt. Themen des Jahres waren etwa die Werbung mit Corona-Bezug und Werbung mit “klimaneutral”. Über diese und andere Verfahren in den verschiedensten Branchen berichtet die Wettbewerbszentrale ausführlich in ihrem Jahresbericht 2021 (abrufbar unter https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc. aspx?id=39912, Abruf: 12.7.2022). Um aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbs-, Marken- und Wettbewerbsverfahrensrecht geht es auch bei den 39. Heidelberger Wettbewerbstagen 2022, die vom 19.–21.10.2022 als Hybrid-Konferenz im Heidelberger Schloss stattfinden. Anmeldung und Einzelheiten zum Programm sind abrufbar unter https://veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/wettbewerbsrecht/39-heidelberger-wettbewerbstage-2022.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

BB 2022, 1665