Hybride Finanzierungskonstruktionen stehen immer wieder in der Kritik. Der Grund dafür ist das gezielte Ausnutzen steuerlicher Qualifikationskonflikte. Der Gesetzgeber will mit § 4k EStG diesen Gestaltungen Einhalt gebieten. Das gut gemeinte Ziel wird aber durch eine Überregulierung konterkariert, was nun in einem ersten Entwurf eines BMF-Schreibens deutlich wird.
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