Verordnung zur Datenübermittlung zwischen den für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz und den für den Kinderzuschlag zuständigen Stellen (Kinderzuschlag-Datenabrufverordnung – KiZDAV)

Der Kinderzuschlag soll Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen. Eltern können für ihre Kinder den Kinderzuschlag beziehen, wenn sie unter anderem Kindergeld für das Kind erhalten und es in ihrem Haushalt wohnt. Der Kinderzuschlag schließt damit unmittelbar an den Kindergeldbezug an und wird ebenfalls wie das Kindergeld von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet.

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