Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht ist “grundlegend reformbedürftig”, “missbrauchsanfällig” und befindet sich in einem “beklagenswerten”, “desolaten Zustand”. Es führe gar zu einer “Atmosphäre der Angst” und schwebe wie ein “Damoklesschwert” über der Hauptversammlung – so die überwiegende wie drastische Einschätzung der am 22.4.2024 zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags geladenen Sachverständigen.…
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