Equal Pay und Paarvergleich – und was das nach Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie bedeutet

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) ist bis zum 27.6.2026 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesregierung hatte eine Kommission “Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie” eingesetzt, die am 24.10.2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Darin heißt es auszugsweise:

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Warum “Connectivity” jetzt zum Prüfstein moderner Unternehmensberichterstattung wird

“Connectivity” – das klingt nach technischer Infrastruktur und digitaler Vernetzung. Gemeint ist hier aber die inhaltliche und strukturelle Verbindung zwischen Nachhaltigkeitsbericht, Jahres- bzw. Konzernabschluss und weiteren Elementen der Unternehmensberichterstattung. Seit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, RL (EU) 2022, 2464, ABlEU vom 16.…

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Digital Omnibus – Chancen und Grenzen des Digitalpakets

Die Europäische Kommission hat am 19.11.2025 einen umfassenden Vorschlag zur Anpassung der europäischen Digitalgesetzgebung vorgelegt – den sogenannten “Digital Omnibus”. Ziel ist es, die in den vergangenen Jahren entstandenen Digitalrechtsakte zu konsolidieren und zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission auch eine Strategie für eine Datenunion vorgestellt. …

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Bürokratiearm und europarechtskonform – so soll das neue Entgelttransparenzgesetz sein!

Die von Ministerin Karin Prien eingesetzte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er ist eine Fundgrube für den Gesetzgeber mit vielfältigen Anregungen zur bürokratiearmen Umsetzung. Schon im Vorwort des Kommissionsvorsitzes wird allerdings auch betont, dass im Verlaufe der Beratungen in der Kommission das Spannungsfeld deutlich wurde, …

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Von Schweden lernen – wie Deutschland das Stottern des Börsenmotors überwinden kann

Während in Deutschland der Börsenmotor stottert, finanzieren in Schweden viele Unternehmen Wachstum, Innovation und Beschäftigung über die Börse. Von 2016–2024 betrug die Zahl der Börsengänge in Schweden 553, in Deutschland 79. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage: Was können wir von Schweden lernen?

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Der Widerrufsbutton und hervorgehobene Informationspflichten

Aktuell befindet sich die Richtlinie (EU) 2023/2673 in der nationalen Umsetzung. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1856) durchläuft das parlamentarischen Verfahren. Zentrales Anliegen dieses Gesetzes: Die Schaffung einer elektronischen Widerrufsfunktion und die Neuordnung von Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen.

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Sie kommt: Betriebsrente 2.0!

Mit beschleunigtem Tempo hat die Bundesregierung den Ampel-Anlauf des vergangenen Jahres für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz aufgegriffen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass dieser Anlauf zum Abschluss kommen wird. Doch wird allenthalben die Metapher des “großen Wurfs” bemüht, der das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht ist – eine Einschätzung, der ich mich anschließe.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kommen jetzt die “ESRS light”?

Die Europäische Kommission will Berichtspflichten um 25 % reduzieren – ein Entbürokratisierungsziel, das in Zeiten von schwächelnder Konjunktur und Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen Entlastung verspricht. Diesen Bürokratieabbau betonte auch die Pressemeldung, mit der die EFRAG Ende Juli den Reformentwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bekanntgab: “In total, …

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Die Besteuerung von Kryptowerten

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC 8) unter der Drs. 21/1937 in das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Ziel ist, die Einkünfte aus Kryptowerten einer geregelten Besteuerung zuzuführen. Dies sei wegen des dezentralen Charakters von Kryptowerten eine Herausforderung für die Finanzbehörden. Nur mit großem Aufwand könnten Informationen von ausländischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen erlangt werden. …

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Mindestlohnerhöhung: Ein zweifelhafter Beschluss

Am 27.6. hat die Mindestlohnkommission beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro und zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde erhöht werden soll. Der Weg dahin verlief nicht ganz reibungslos. Anders als zuletzt kam es aber nicht zum Eklat. Der aktuelle Beschluss beruht allerdings auf einer zweifelhaften Grundlage.

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