Aktuell befindet sich die Richtlinie (EU) 2023/2673 in der nationalen Umsetzung. Ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1856) durchläuft das parlamentarischen Verfahren. Zentrales Anliegen dieses Gesetzes: Die Schaffung einer elektronischen Widerrufsfunktion und die Neuordnung von Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen.
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