Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, sollen die zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität gebündelt und eine Zollpolizei eingerichtet werden. Außerdem ist die Gründung eines Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) vorgesehen. Anlass für den Gesetzentwurf waren die Empfehlungen der Deutschlandprüfung der Financial Action Task Force (FATF). …
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