Die aktuelle Energiekrise zwingt den deutschen Staat zum Handeln – und das nicht nur in finanzieller Hinsicht. Wie so oft in Krisensituationen (ob Finanzkrise, Hochwasser oder Corona-Pandemie) bleibt auch das Sanierungs- und Insolvenzrecht nicht unangetastet. So hat der Gesetzgeber vor wenigen Tagen eine vorübergehende Anpassung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen und das “Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen” (kurz: SanInsKG) verabschiedet. …
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