Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.7.2026 den “Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen” verabschiedet. Ziel des Aktionsplans ist es, eine Steigerung der tarifvertraglichen Abdeckung in Deutschland zu erzielen, also die Zahl der Arbeitsverhältnisse, für die ein Tarifvertrag gilt, …
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