Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC 8) unter der Drs. 21/1937 in das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Ziel ist, die Einkünfte aus Kryptowerten einer geregelten Besteuerung zuzuführen. Dies sei wegen des dezentralen Charakters von Kryptowerten eine Herausforderung für die Finanzbehörden. Nur mit großem Aufwand könnten Informationen von ausländischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen erlangt werden. …
Weiterlesen
