Das BAG entschied zu einer nachträglichen Klagezulassung i. R. von Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, dass wenn eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft erlangt, die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs.…
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