Im Blickpunkt

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Abbildung 20

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gemäß seiner PM vom 9.4.2026 die Neufassung des IDW-Standards “Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” als IDW S 1 i. d. F. 2026 verabschiedet. Der Standard präzisiere wesentliche aktuelle Grundlagen der Unternehmensbewertung, greife Erfahrungen aus der Bewertungspraxis auf und stärke die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters. Mit der Neufassung habe das IDW das zentrale “Regelwerk” für Unternehmensbewertungen aktualisiert. Ziel sei es, Bewertungsaufträge noch klarer am jeweiligen Anlass – etwa neben Bewertungen für gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen v. a. auch transaktionsbezogene Bewertungen oder Bewertungen für bilanzielle oder steuerliche Anlässe – auszurichten und zugleich verständlich festzuhalten, welche Plausibilitätsbeurteilungen jeweils in welchem Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind. Dabei seien zentrale Wertkonzepte (objektivierter Wert und plausibilisierter Entscheidungswert) sowie die Rolle des Wirtschaftsprüfers in unterschiedlichen Funktionen geschärft worden. Als zentrale Neuerung konkretisiere IDW S 1 i. d. F. 2026 die Anforderungen an die Beurteilung der Unternehmensplanung – also der Frage, wie belastbar die Annahmen zur künftigen Entwicklung von Umsatz, Kosten, Investitionen etc., kurzum der Zukunftserfolge sind. Der Standard unterscheide nun je nach Funktion des Wirtschaftsprüfers zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden Plausibilitätsbeurteilung. Umfang und Tiefe der Plausibilitätsbeurteilungen seien vom Bewertungsanlass und dem vereinbarten Auftrag abhängig. Folge: In geeigneten Fällen könne nun mit einem angemessenen, weniger tiefen Plausibilitätsumfang gearbeitet werden. Dazu Melanie Sack, Sprecherin des IDW-Vorstands: “Die präzisierte, anlass- und auftragsbezogene Plausibilitätsbeurteilung ist eine zentrale Weiterentwicklung: Sie stärkt die Verantwortung des Wirtschaftsprüfers und macht zugleich transparent, welche Beurteilungsschritte im konkreten Mandat erforderlich sind. Mithin fördert sie die Rechtssicherheit und Effektivität bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen.” Der IDW S 1 i. d. F. 2026 wird in IDW Life 4/2026 veröffentlicht.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

BB 2026, 937