Im Blickpunkt
Mit einem gesetzlichen Kraftstoffmaßnahmenpaket geht die Bundesregierung gegen überhöhte Kraftstoffpreise vor (vgl. BMWE, PM vom 17.3.2026). Die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus haben zu deutlich steigenden Kraftstoffpreisen geführt. In Deutschland seien die Preise teilweise stärker gestiegen als im europäischen Durchschnitt. Das belaste Verbraucher sowie die Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 17.3.2026 auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Umlaufverfahren ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Verlässlichkeit der Preisinformation und den Wettbewerb verbessert. Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: “Mit unserem Maßnahmepaket erhöhen wir die Transparenz bei Kraftstoffpreisen und begrenzen die täglich möglichen Preiserhöhungen an den Tankstellen. Wir stärken die Möglichkeiten des Bundeskartellamtes, einfacher gegen missbräuchlich erhöhte Preise vorzugehen. Wir geben damit eine marktwirtschaftliche und ordnungspolitisch klare Antwort auf die steigenden Kraftstoffpreise, ohne staatliche Preisfestsetzung im Großhandel vorzugeben und ohne den Steuerzahler noch stärker zu belasten.” Das Kraftstoffmaßnahmenpaket stärke den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt mit drei Einzelmaßnahmen: (1) Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen: Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) sorge künftig dafür, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit und beliebig oft möglich. (2) Effektivere Kontrolle hoher Preise: Darüber hinaus sollen die Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich hoher Preise von marktmächtigen oder marktstarken Mineralölkonzernen gestärkt werden. Bisher müssen die Kartellbehörden in langwierigen Verfahren erst die Grundlagen der geforderten Preise ermitteln. Durch die Gesetzesänderung müssen die Unternehmen der Behörde darlegen, wie die geforderten Preise zustande kommen. (3) Schnelleres und effektiveres Vorgehen nach Sektoruntersuchungen: Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, werde das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein. Nach Beschluss des Kabinetts wurde das Kraftstoffmaßnahmenpaket nun dem Parlament zugeleitet. In Absprache mit den Fraktionen soll ein verkürztes und maximal beschleunigtes parlamentarisches Verfahren erfolgen. Damit sei ein Inkrafttreten bereits Anfang April 2026 möglich. Parallel erarbeite das BMWE weiterhin die mit internationalen Partnern beschlossene Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven. Damit werde den Märkten ein weiteres Signal der Stabilität gegeben.
Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht
BB 2026, 705
